Gesellschaftsrecht Salzburg und Umgebung

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht.

Womit beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht in Österreich?

In Österreich beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht mit allen Themen rund um eine Gesellschaft. Das inkludiert einerseits das innere Verhältnis der Gesellschaft und andererseits das Verhältnis der Gesellschaft nach außen hin. 

Je nach Gesellschaftsart kann es verschiedene strukturelle Unterschiede geben, welche jeweils gesetzlich vorgegeben sind. Diese können insbesondere Steuern, Sozialversicherungen, den Anwendungsbereich, die Gründungsmodalitäten, oder die Organ- und Haftungsstruktur betreffen.

Wo ist das Gesellschaftsrecht geregelt?

Das Gesellschaftsrecht ist nicht per se in einem Gesetzestext geregelt, vielmehr kommt es auf die Art der Gesellschaft an, denn je nachdem fließen verschiedenste Gesetzestexte mit ein. Beispielsweise gibt es für die Gesellschaftsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) das GmbH-Gesetz (GmbHG), dennoch sind bei der GmbH auch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie das Unternehmensgesetzbuch (UGB) von Bedeutung. 

Festzuhalten ist, dass es für jede Gesellschaftsform gewisse strukturelle, steuerliche und organisatorische Regelungen gibt, welche in Form von Gesetzen festgehalten werden. 

Was ist eine Gesellschaft?

Der Begriff Gesellschaft kommt von dem lateinischen Wort societas und definiert eine gegründete Personenvereinigung, welche einen gemeinsamen Zweck verfolgt und auf unbestimmte Zeit besteht. Im Laufe der Zeit haben sich unterschiedliche Modelle von Gesellschaftstypen herauskristallisiert, welche heute durch Gesetze abgegrenzt sind. Der Sinn einer Gesellschaft, nämlich die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, ist jedoch bestehen geblieben. 

Was gibt es für Gesellschaftsformen in Österreich?

Beispiel: Sie sind professioneller Tennisspieler und haben gemeinsam mit Ihrem Doppelpartner die Idee, eine eigene Marke zu gründen. Zweck dieser Marke soll der Vertrieb von innovativ verbesserten Tennisschlägern sein. Ihr Doppelpartner und Sie stehen gerade am Beginn Ihrer Unternehmensreise und stellen sich – wie viele andere kreative Köpfe – die Frage, wie man so ein Projekt realisieren kann, welche Form von Unternehmen es gibt, was die jeweiligen Vorteile sind und wie es überhaupt rechtlich und steuerlich dabei aussieht. 

Womit beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht in Österreich?

In Österreich beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht mit allen Themen rund um eine Gesellschaft. Das inkludiert einerseits das innere Verhältnis der Gesellschaft und andererseits das Verhältnis der Gesellschaft nach außen hin. 

Je nach Gesellschaftsart kann es verschiedene strukturelle Unterschiede geben, welche jeweils gesetzlich vorgegeben sind. Diese können insbesondere Steuern, Sozialversicherungen, den Anwendungsbereich, die Gründungsmodalitäten, oder die Organ- und Haftungsstruktur betreffen.

Wo ist das Gesellschaftsrecht geregelt?

Das Gesellschaftsrecht ist nicht per se in einem Gesetzestext geregelt, vielmehr kommt es auf die Art der Gesellschaft an, denn je nachdem fließen verschiedenste Gesetzestexte mit ein. Beispielsweise gibt es für die Gesellschaftsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) das GmbH-Gesetz (GmbHG), dennoch sind bei der GmbH auch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie das Unternehmensgesetzbuch (UGB) von Bedeutung. 

Festzuhalten ist, dass es für jede Gesellschaftsform gewisse strukturelle, steuerliche und organisatorische Regelungen gibt, welche in Form von Gesetzen festgehalten werden. 

Prinzipiell gilt: Jedes Unternehmen ist individuell. Aufgrund dessen hängt die beste Wahl der Gesellschafts- und somit der Rechtsform beispielsweise von folgenden Faktoren ab:

  • Größe 
  • Kapitalbedarf
  • beabsichtigte Form der Beteiligung
  • gewünschten Haftungsart 
  • steuerrechtliche Erwägungen

Grundsätzlich unterscheidet man in Österreich zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften. Während bei einer Personengesellschaft der Fokus auf den beteiligten Gesellschaftern liegt, ist bei den Kapitalgesellschaften das als Stammeinlage hinterlegte Kapital am wichtigsten. 

Arten von Personengesellschaften:

  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Gesellschaft (OG)
  • GmbH & Co KG 
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) 

Hierbei besteht eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Personen. Wie bereits erwähnt, liegt der Fokus einer Personengesellschaft auf den Gesellschaftern. Charakteristisch hierfür ist eine meist unbeschränkte persönliche Haftbarkeit der Gesellschafter, welches die Personengesellschaft deutlich von der Kapitalgesellschaft abgrenzt.

Arten von Kapitalgesellschaft:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei einer Kapitalgesellschaft spricht man von einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch. Bei den beiden Formen der Kapitalgesellschaft gibt es grundsätzlich noch die Kategorisierung in Kleinstkapitalgesellschaften, Kleine Kapitalgesellschaft, Mittelgroße Kapitalgesellschaften und Große Kapitalgesellschaften. Diese richten sich nach der jährlichen Bilanzsumme, dem Umsatzerlös in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag sowie der Mitarbeiterzahl.

Kleinstkapitalgesellschaft

Eine Kleinstkapitalgesellschaft ist ein Unternehmen, wenn es sich bei dieser um kein Investmentunternehmen und keine Beteiligungsgesellschaft handelt. Weiters darf die Gesellschaft zumindest zwei der drei folgenden Punkte nicht überschritten haben:

  • 350.000 Euro Bilanzsumme
  • 700.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • 10 Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)

Kleine Kapitalgesellschaft

Überschreitet eine Gesellschaft zwei der drei Kriterien einer Kleinstkapitalgesellschaft, so zählt diese als kleine Kapitalgesellschaft, insofern zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschritten werden:

  • 5 Millionen Euro Bilanzsumme
  • 10 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • 50 Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

Liegt ein Unternehmen über den Zahlen einer Kleinstkapitalgesellschaft, überschreitet sie jedoch zwei der drei folgenden Voraussetzungen nicht, so zählt sie zu den Mittelgroßen Kapitalgesellschaften:

  • 20 Millionen Euro Bilanzsumme
  • 40 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • 250 Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)

Große Kapitalgesellschaft

Werden zwei der drei Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft überschritten, so handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um eine große Kapitalgesellschaft. Jedoch gelten Unternehmen von öffentlichem Interesse immer als groß.

Was versteht man unter dem österreichischen Firmenbuch?

Unter dem Firmenbuch versteht man ein öffentliches, allgemein zugängliches EDV-Verzeichnis (EDV definiert die elektronische Datenverarbeitung). Das Firmenbuch enthält hierbei die wichtigsten Informationen über zahlreiche Unternehmen. Der Sinn dieses Verzeichnisses ist die Möglichkeit der Geschäftsverkehrskontrolle, denn durch das Firmenbuch können relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen eingeholt werden.

Was sind typische Problemstellungen von Mandanten im Gesellschaftsrecht?

In keinem Rechtsgebiet gibt es die „typische“ Problemstellung, jedoch ist es im Gesellschaftsrecht tendenziell möglich die Themenbereiche von Mandanten wie folgt einzugrenzen:

  • Wahl der Gesellschaftsform 
  • Gründungsprozess einer Gesellschaft
  • Steuerliche Vorteile
  • Anstellen von Mitarbeitern

Was gehört alles zum Gesellschaftsrecht?

Das jeweils anzuwendende Gesellschaftsrecht regelt das innere und äußere Verhältnis einer Gesellschaft, doch auch das Unternehmensgesetzbuch (UGB) spielt im Gesellschaftsrecht eine tragende Rolle. Für die Gesellschaftsform der GmbH existiert wiederum ein eigenes Gesetz. Das österreichische GmbH-Gesetz (GmbHG) beinhaltet sämtliche für eine GmbH geltende Vorschriften. Beispielsweise sind hierbei auch Informationen zur Errichtung, zu den verschiedenen Organen, Strafvorschriften, Liquidation etc. festgehalten. Ein eigenes Gesetz gibt es beispielsweise auch für Aktiengesellschaften (AktG). Auf Personengesellschaften finden die Regelungen des ABGB sowie des UGB Anwendung.

Folgende Gesetzestexte haben maßgeblichen Einfluss auf das Gesellschaftsrecht:

  • ABGB
  • GmbHG
  • WiEReG
  • AktG
  • UmgrG
  • KartG
  • SpaltG
  • Steuerrechtliche Gesetzestexte
  • etc.

Wie läuft eine Gesellschaftsgründung ab?

Hat man sich entschlossen eine Gesellschaft zu gründen und auch die passende Gesellschaftsform gewählt, so sind nun je nach Form noch einige Schritte notwendig. Entscheidet man sich beispielsweise für die Gründung einer GmbH, so kann der Gründungsprozess wie folgt aussehen:

Gesellschaftsvertrag und Bareinlage

Zu Beginn brauchen Sie einen unterschriebenen Gesellschaftsvertrag. Zudem müssen Sie bei der Gründung eine Bar- bzw. eine Sacheinlage in einer bestimmten Mindesthöhe leisten. Dieser beträgt bei der GmbH mindestens 35.000,00 Euro, davon müssen Sie zumindest 17.500,00 Euro in bar einzahlen. 

Jedoch besteht auch die Ausnahme der gründungsprivilegierten GmbH, wobei nur eine Stammeinlage von mindestens 10.000,00 Euro vorgegeben ist, wobei die Bareinlage anfangs mindestens 5.000,00 Euro betragen muss. Die Gründungsprivilegierung endet 10 Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch. Spätestens nach Ablauf dieser 10 Jahre muss die Bareinlage auf mindestens 17.500,00 Euro aufgestockt werden.

Vor Einzahlung der Bareinlage muss ein Geschäftskonto errichtet werden, auf welches die Bareinlage sodann einzuzahlen ist. Weiters muss noch eine Person zur gewerberechtlichen Geschäftsführung bestellt werden. Diese Bestellung erfolgt jedoch durch Beschluss der Gesellschafter und muss notariell beglaubigt werden.

Eintragung ins Firmenbuch

Zur offiziellen Eintragung ins Firmenbuch kann ein Antragsformular ausgefüllt werden, welches folglich durch alle Geschäftsführer notariell beglaubigt unterschrieben werden muss.

Folgende Unterlagen sind für die Firmenbucheintragung nötig:

  • notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • beglaubigter Beschluss der Gesellschafter über die Bestellung der Geschäftsführung
  • beglaubigte Musterzeichnungserklärung aller Geschäftsführer
  • Nachweis über die Einzahlung der Bareinlage (Erklärung aller Geschäftsführer nach § 10 GmbHG und Bankbestätigung)

Der Antrag ist sodann beim zuständigen Firmenbuchgericht einzubringen.

Gewerbeanmeldung

In Österreich gibt es konzessionierte, reglementierte und freie Gewebe. Je nachdem, welches Gewerbe Sie führen wollen, ist es empfehlenswert sich über die diesbezüglichen Vorgaben zu informieren. Wir beraten Sie hierzu gerne. Abgesehen von den freien Gewerben, ist in Österreich eine Gewerbeanmeldung notwendig. Die Anmeldung kann online über das Gewerbe Informationssystem Austria durchgeführt werden.

Meldung beim Finanzamt und Ihrer Beschäftigten

Eine GmbH ist körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig. Um diese ordnungsgemäß ans Finanzamt abführen zu können benötigen Sie wiederum eine Steuernummer, diese sollte nach der Eintragung ins Firmenbuch beantragt werden. Das Team der Mondsee Treuhand unterstützt Sie in diesem Prozess gerne.

Sollten Sie Mitarbeiter anstellen wollen, so müssen Sie diese noch vor deren Arbeitsantritt bei Ihrer örtlich zuständigen Sozialversicherungsanstalt anmelden.

Wann ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht sinnvoll?

Eine Rechtberatung durch einen Anwalt im Gesellschaftsrecht ist grundsätzlich immer sinnvoll, um die optimale Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen zu finden. Bei Gesellschaftsgründungen spielen viele Faktoren eine Rolle, die individuell abzuklären sind. So sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, aber auch Fragen der eingeschränkten oder persönlichen Haftung, Unternehmensgröße, Anzahl der Gesellschafter, Stimmrechte und Regelungen zur Gewinnverteilung, etc.

Hierbei lohnt es sich eine Steuer- und Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, da ein seriöser Rechtsanwalt Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsform aufzeigen und Ihnen somit in Zukunft viel Geld ersparen kann.

Wie finde ich eine seriöse gesellschaftsrechtliche Rechtsberatung?

Wie jeder Bereich des Rechts ist auch das Gesellschaftsrecht nicht gerade einfach. Es sind oftmals kleine Details die jemanden im Nachhinein viel Geld kosten können. Aufgrund dessen ist die Wahl der Rechtsvertretung umso wichtiger. 

Besonders wichtig ist Expertise, Qualität, Sympathie, Erreichbarkeit und Transparenz. Sind diese Kriterien gegeben, so ist dies ein Indiz für eine seriöse Rechtsberatung. Durch die Kooperation mit dem Expertenteam der Mondsee Treuhand bietet RA Dr. Lukas Hock Ihnen eine umfassende steuerliche und rechtliche Beratung, um die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Mit welchen Kosten kann man bei einer Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht rechnen?

Im Gesellschaftsrecht können vergessene Vertragsdetails viele tausende Euro kosten, weshalb es eher ungünstig ist, bei den Kosten einer Rechtsberatung zu sparen. 

Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, die Kosten des ersten Beratungsgesprächs vorab bei der Terminvereinbarung nachzufragen. Bei der Verrechnungsart gibt es hierbei drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Pauschalhonorar (vereinbarter Honorarbetrag für sämtliche Leistungen)
  • Zeithonorar (zeitliche Abrechnung zu einem vereinbarten Stundensatz)
  • Tarifabrechnung (Verrechnung laut Rechtsanwaltstarifgesetz)

RA Dr. Lukas Hock bietet ein kostenloses Erstgespräch an. Im Zuge des ersten Beratungsgespräches werden sodann die fortlaufenden Kosten sowie auch die Verrechnungsart zwischen dem Anwalt und dem Mandanten vereinbart.  

Gerne rechnen wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

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