Strafrecht Salzburg und Umgebung

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht.

Womit beschäftigt sich das Strafrecht in Österreich?

Das österreichische Strafrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung und dient dabei als Schützer wertvoller Rechtsgüter. Insbesondere sind damit Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit und Vermögen gemeint. Dabei ist das Strafrecht der Leibwächter aller Staatsbürger, sodass sich sämtliche Mitglieder eines Staates an dessen Regeln halten müssen und einander in Frieden leben lassen. Gesetzlich geregelt ist hierbei die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Straftaten, die jene besondere Rechtsinteressen gefährden.

Was ist das Strafgesetzbuch?

Das Strafgesetzbuch (StGB) ist die niedergeschriebene Hauptgrundlage des österreichischen Strafrechts. Es ist in zwei Hauptteile gegliedert, wobei man zwischen dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen Teil unterscheidet. Diese Teile werden wiederum in eigene Abschnitte unterteilt. 

Der Allgemeine Teil des StGB umfasst einerseits die Lehre der Straftat sowie die dafür bestehenden Rechtsfolgevoraussetzungen und andererseits die entsprechenden Folgen einer Straftat. Der Besondere Teil normiert hingegen die einzelnen Delikte. Kategorisiert werden diese Delikte je nach zu schützendem Rechtsgut.

Festzuhalten ist, dass das Strafrecht in Österreich zwar in erster Linie durch das StGB geregelt ist, jedoch auch andere Gesetze wie beispielsweise das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beinhaltet Regelungen des Strafrechts. Insgesamt definieren diese Gesetze jedoch immer, was eine Straftat ist und welche Strafe jeweils dafür anzusetzen ist.

Was ist eine Straftat?

Eine Straftat ist grundsätzlich eine strafbare Handlung, die rechtswidrig, tatbestandsmäßig und schuldhaft ausgeführt wird. Rechtlich benennt man eine strafbare Handlung auch Tatbestand. Das österreichische Strafrecht definiert Straftaten, die wertvolle Rechtsgüter verletzen und setzt auch eine gesetzlich vorgesehene Strafe fest. 

Dennoch ist das Strafrecht komplex, sodass es nicht nur eine steife Regelung von Straftaten und deren Folgen ist, sondern auch Fragen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit miteinfließen. 

Beispiel: Bei dem Tod eines Menschen durch einen anderen Menschen kommt es auf die Umstände an. So wird durch eine vorsätzliche Tötung eines Menschen der Straftatbestand Mord erfüllt, währenddessen eine fahrlässige Tötung nicht mehr in den Straftatbestand Mord fällt.

Was ist der Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht?

Das Strafrecht und das Verwaltungsstrafrecht unterscheiden sich grundsätzlich in Bezug auf die Strafzuständigkeit. So sind ordentliche Gerichte bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften wie eben das StGB zuständig, während Verwaltungsbehörden bei Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften wie beispielsweise die Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig sind. Dementsprechend wird das Strafrecht auch teilweise als Justizstrafrecht (folglich gerichtliches Strafrecht) bezeichnet.

Zudem gibt es auch bei den jeweiligen Verfahren bedeutende Unterschiede. Beispielsweise gilt im Verwaltungsstrafverfahren das Inquisitionsprinzip, dies bedeutet, dass die zuständige Behörde zugleich “anklagt” und “urteilt”. Im Justizstrafrecht ist dies nicht der Fall. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Kriminalpolizei, Urteile fällt ein unabhängiges Gericht. 

Interessant ist auch, dass die Unschuldsvermutung, die im Justizstrafrecht nur allzu bekannt ist, im Verwaltungsstrafrecht nicht gilt.

Was gehört alles zum Strafrecht?

Hauptteil des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch. Jedoch sind Straftatbestände neben dem StGB auch in diversen Nebengesetzen erfasst, diese bezeichnet man insgesamt auch als Nebenstrafrecht. 

Folgende Nebengesetze haben die meiste strafrechtliche Relevanz:

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Suchtmittelgesetz (SMG)
  • Mediengesetz (MedienG)
  • Pornographiegesetz (PornoG)
  • Verbotsgesetz (VerbotsG) 
  • Waffengesetz (WaffG)
  • Militärstrafgesetz (MilStG)
  • Finanzstrafgesetz (FinStrG)
  • Datenschutzgesetz (DSG)
  • Urheberrechtsgesetz (UrhRG)

Festzuhalten ist, dass es darüber hinaus auch noch andere Gesetze gibt, die mitunter strafrechtliche Bestimmungen beinhalten. 

Was gibt es bei einer Straftat zu beachten?

Straftat ist nicht gleich Straftat, da jede individuell betrachtet werden muss. So kann es vorkommen, dass Straftaten, welche laut StGB unter Strafe stehen, bei Vorliegen bestimmter Umstände, straffrei sind. 

z.B. können Straftaten unter folgenden Bestimmungen straffrei bleiben:

  • Notwehr
  • Nothilfe
  • Schuldunfähigkeit des Straftäters

Die Umstände, unter denen eine Tat begangen wurde, sowie auch die Gesundheit des Straftäters ist bei Straftaten also zu beachten. 

Was versteht man unter StPO?

Unter der StPO versteht man die Strafprozessordnung, welche Regelungen über das Strafprozessrecht beinhaltet. Grundsätzlich regelt sie, wie eine Strafverfolgung abzulaufen hat. Diesbezüglich enthält die StPO Bestimmungen für die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. 

Kommt es zu Abweichungen bei den vorgeschriebenen Abläufen eines Strafverfahrens, so kann ein Strafverfahren auch ungültig werden. Der Grund dafür ist der Schutz der Staatsbürger vor gerichtlicher Willkür sowie deren Gleichbehandlung. Auch die österreichische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schützen vor einer gerichtlichen Willkür.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Wird eine Straftat begangen, so muss entweder die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei erstmal Kenntnis von dieser erlangen. Die Behörden können durch eine externe Strafanzeige, aber auch durch eigene Ermittlungen von einer Straftat erfahren. Das Strafverfahren wird daraufhin eingeleitet. Festzuhalten ist, dass im Regelfall Behörden sowie in besonderen Fällen auch Ärzte verpflichtet sind, bei Kenntnis einer Straftat eine Strafanzeige zu stellen. Die Staatsanwaltschaft ist wiederum bei Vorliegen eines Offizialdeliktes sowie amtliche Kenntnis immer verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen. Ist eine Strafanzeige bezüglich eines Offizialdeliktes einmal eingebracht, so kann diese nicht mehr zurückgezogen werden. Ein Offizialdelikt ist beispielsweise eine schwere Körperverletzung, ein schwerer Raub oder ein schwerer Betrug. Hingegen ist eine Privatperson nur berechtigt, aber nicht verpflichtet eine Strafanzeige zu erstatten. 

Das Strafverfahren gliedert sich grundsätzlich in das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass es nach dem Ermittlungsverfahren zu einer Diversion oder der Einstellung des Verfahrens kommt.

Ermittlungsverfahren

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens ist es das Ziel der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, eine genaue Kenntnis über die Straftat und ihren Ablauf zu erlangen. Es handelt sich hierbei auch um eine strafrechtliche Überprüfung des Sachverhaltes. Auch das Strafverfahren wird in dieser Phase eröffnet und es wird die Entscheidung gefallen, ob dieses fortgeführt oder beendet wird.

Um mehr Wissen über eine Straftat zu erlangen, werden auch meist durch die Kriminalpolizei erste Ermittlungshandlungen vollzogen. Jedoch ist diese dabei im Regelfall an die Anordnungen der Staatsanwaltschaft gebunden und gegenüber dieser auch informationspflichtig. Die Staatsanwaltschaft selbst ist ebenfalls befugt eigene Ermittlungen durchzuführen. Möchte die Kriminalpolizei beispielsweise eine Hausdurchsuchung durchführen, so ist dies eine grundrechtsrelevante Maßnahme, bei welcher die Staatsanwaltschaft eine Gerichtsgenehmigung beantragen muss. Wird gegen einen Verdächtigen ermittelt, so folgt in diesem Zeitraum in aller Regel auch eine Einvernahme durch die Polizei. Der Beschuldigte ist hierbei zur Erscheinung verpflichtet und kann ab der ersten Einvernahme durch die Polizei von seinem Recht auf Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt Gebrauch machen. Im Zuge der Vernehmung hat dieser dann die Möglichkeit seine Sicht der Dinge darzulegen, allerdings ist er nicht verpflichtet eine Aussage zu machen oder sich gar zu belasten. Wichtig ist, einen Rechtsbeistand bereits im Ermittlungsverfahren beizuziehen, da Aussagen im Ermittlungsverfahren vor Gericht in der Hauptverhandlung verwertet werden können. 

Vorwiegend wird erst im Anschluss an eine Vernehmung entschieden, ob gegen den Verdächtigen oder Beschuldigten Anklage erhoben wird oder das Verfahren wohlmöglich eingestellt wird. Zu diesem Zeitpunkt kommt es oftmals auch zur Beendigung des Verfahrens durch eine Diversion. Bei einer Diversion wird auf ein förmliches Verfahren verzichtet, da der Strafsachverhalt klar ist und dem Beschuldigten nur eine geringe Schuld anzulasten ist. Meist bezieht sich die angebotene Strafe sodann auch gemeinnützige Arbeit oder ähnlich geringe Strafmaße. 

Hauptverhandlung im Strafverfahren

Wird ein Ermittlungsverfahren nicht eingestellt oder durch Diversion beendet, so kommt es zu einer Hauptverhandlung. Bei schweren Straftaten sind hierbei ein Richter und Laienrichter (sog Schöffen) mit der Entscheidung über die Schuld des Angeklagten verantwortlich. Die Verhandlung wird mit einem Urteil beendet. Der Angeklagte wird sodann entweder freigesprochen oder für schuldig befunden und mit einer Strafe belastet.

Wie hoch eine Strafe ausfällt hängt vom gültigen Strafmaß des jeweiligen Delikts ab. Festzuhalten ist, dass das Angebot einer Diversion auch während der Hauptverhandlung möglich ist, sofern die dafür bestehenden Voraussetzungen gegeben sind (Strafsachverhalt klar ist & lediglich geringe Schuld). Kommt ein Schuldspruch zustande, so hat der Angeklagte die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzuwenden. Zudem besteht auch die Option eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen.

Das Mandatsverfahren im Strafrecht

Im Jahr 2015 gab es eine gesetzliche Neuerung im Strafrecht. Seither besteht die Möglichkeit, in besonderen Fällen, durch eine schriftliche Strafverfügung, eine Strafe ohne Hauptverhandlung zu verfügen. Bei der schriftlichen Strafverfügung darf es sich jedoch lediglich um eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr handeln.

Festzuhalten ist, dass ein Mandatsverfahren nicht bei Verbrechen eingesetzt werden darf und die Staatsanwaltschaft dieses bei Gericht beantragen muss. 

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Vernehmung des Beschuldigten zur Straftat
  • Es handelt sich um ein Vergehen
  • Beschuldigter muss auf eine Durchführung der Hauptverhandlung selbst verzichten (nach Aufklärung über die Folgen seiner Straftat)
  • Es müssen ausreichend Informationen zur Straftat vorliegen
  • Es darf dem Opfer der Straftat kein Nachteil entstehen (durch das Mandatsverfahren)

Was ist eine Untersuchungshaft?

Unter der Untersuchungshaft versteht man die durchgeführte Inhaftierung eines Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft muss diese bei Gericht beantragen und verhängt wird diese ausschließlich durch einen Richter. 

Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Form der Inhaftierung um einen reinen Sicherungszweck, welche spätestens mit Rechtskraft eines Urteils endet.

Nach der Festnahme des Beschuldigten dürfen maximal vierzehn Tage vergehen, bis dahin muss entweder eine erste Haftverhandlung durchgeführt werden oder eine Freilassung stattfinden. Im Zuge der Verhandlung wird sodann geprüft, ob die Haftvoraussetzungen weiterhin gegeben sind. Bei der Haftverhandlung ist auch ein Verteidiger zur Vertretung des Beschuldigten notwendig. Sind weitere Verhandlungen nötig, so findet die zweite ein Monat nach der ersten statt, alle weiteren Haftverhandlungen finden dann immer im Abstand von zwei Monaten statt.

In der Regel kann mit einer Untersuchungshaftdauer von höchstens sechs Monaten gerechnet werden.

Ich werde verhaftet, wie soll ich mich verhalten?

Eine Verhaftung ist für niemanden schön und meist mit viel Stress und Ratlosigkeit verbunden. Dennoch ist es wichtig, in solch einer Situation ruhig zu bleiben und folgende Dinge zu beachten:

  • Rechtsanwalt beiziehen (Sie haben immer ein Recht, einen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen. Unter der Telefonnummer 0800 376 386 ist auch der Rechtsanwaltliche Journaldienst für festgenommene Beschuldigte jederzeit erreichbar und der erste Anruf sowie die erste telefonische Beratung sind kostenlos)
  • Keine Gegenwehr (bleiben Sie ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitsorgane)
  • Informationsblatt lesen (dieses muss vorgelegt werden und beinhaltet all Ihre Rechte und Pflichten)
  • Verständigung (Sie haben bei einer Festnahme die Möglichkeit, jemanden zu verständigen)
  • Grund der Verhaftung nachfragen (dieser muss bekannt gegeben werden)
  • Aussage überlegen (bei einem strafrechtlichen Vorwurf werden Sie unmittelbar nach der Verhaftung befragt. Machen Sie keine unüberlegten Aussagen oder nehmen Sie Ihr Recht zu schweigen in Anspruch)
  • Protokoll nur bei Zustimmung unterzeichnen (kommt es zu einer Vernehmung, so muss das Protokoll unterschrieben werden. Lesen Sie dieses genau durch und unterschreiben Sie nur, wenn Sie damit einverstanden sind; es können auch Korrekturen vorgenommen oder verlangt werden)

Wann ist eine Rechtsberatung durch einen Strafverteidiger sinnvoll?

Eine Rechtsberatung durch einen Anwalt mit Strafrecht ist notwendig und teilweise sogar vorgeschrieben.

Wie finde ich eine gute strafrechtliche Rechtsberatung?

Das Strafrecht ist ein äußerst komplexes und jede Straftat bedarf einer detaillierten Prüfung. 

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsbeistandes vor allem auf Expertise, Qualität, Sympathie, Erreichbarkeit und Transparenz. Ist der auserwählte Rechtsanwalt im ersten Gespräch auf Anhieb sympathisch und erscheint fachkundig und einfühlsam? Erörtert der Rechtsanwalt komplexe Themenbereiche einfach und verständliche und nimmt sich dieser Zeit, ist dies bereits ein guter Indikator für eine seriöse Rechtsberatung.

Was ist eine Verfahrenshilfe?

Unter einer Verfahrenshilfe versteht man grundsätzlich die bei Gericht zu beantragende finanzielle und rechtsvertretende Unterstützung eines Rechtschutzsuchenden im Zuge eines Verfahrens aufgrund eines zu geringen Einkommens oder Vermögens. 

Was passiert, wenn ich mir keine strafrechtliche Rechtsberatung leisten kann?

Ist es Ihnen finanziell nicht möglich, ohne Beeinträchtigung des Unterhaltes für sich und ihre bzw. seine Familie, die Kosten eines Rechtsbeistandes zu bezahlen, so besteht in Strafverfahren die Möglichkeit, eine Verfahrenshilfe zu beantragen. Dieser Antrag erfolgt bei Gericht und wird insofern bewilligt, als der Beschuldigte nicht in der Lage ist die Kosten der Rechtsberatung zu tragen und die Beigebung eines Verteidigers erforderlich ist. 

Beispielsweise ist bei der Untersuchungshaft ein Verteidiger gesetzlich vorgegeben sowie auch bei schwieriger Sach- und Rechtslage oder bei der Ausführung eines Rechtsmittels.

Die diesbezüglichen Vermögensverhältnisse müssen durch das Ausfüllen eines Vermögensbekenntnisses nachgewiesen werden.

Was sind typische Problemstellungen von Mandanten im Strafrecht?

Im Strafrecht gibt es keine „typischen“ Problemstellungen. Jede Straftat und die Umstände derer sind individuell und dementsprechend einzeln zu betrachten.

Mit welchen Kosten kann man bei einer Rechtsvertretung im Strafrecht rechnen?

Im Strafrecht spricht man in der Regel von Verteidigern, da die meisten Menschen im Zusammenhang mit dem österreichischen Strafrecht erst bei einem Strafverfahren mit einer strafrechtlichen Rechtsvertretung in Berührung kommen. Ein Verteidiger oder auch mehrere Verteidiger können seitens des Beschuldigten oder Angeklagten jederzeit (auch bei der notwendigen Verteidigung) mit der Verteidigung betrauen werden. Zudem dürfen Verteidiger auch jederzeit gewechselt werden (Wahlverteidigung).

Alle österreichischen Rechtsanwälte sind für die Strafverteidigung zugelassen. Je nach Bundesland gibt es auch ein Verzeichnis der Verteidiger, welches seitens der Rechtsanwaltskammer geführt wird. Schließt man eine Verfahrenshilfe aus, so sind allfällige Kosten der Verteidigung grundsätzlich von jenem zu tragen, der diese bestellt.

Sollte ein Beschuldigter bzw. Angeklagter freigesprochen oder wird die Anklage seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt, so kommt der Bund auf Antrag für einen Teil der entstandenen Kosten auf. Meist umfasst der Beitrag des Bundes die geleisteten Barauslagen sowie einen Pauschalbeitrag der Kosten des Verteidigers.

Der Pauschalbeitrag der Kosten des Verteidigers ist im Einzelfall zu bestimmen. Folgende Summen dürfen jedoch nicht überstiegen werden:

Geschworenengerichtsverfahren: 10.000 Euro

Schöffengerichtsverfahren: 5.000 Euro

Einzelrichterverfahren des Landesgerichts: 3.000 Euro

Einzelrichterverfahren eines Bezirksgerichts: 1.000 Euro

Oftmals sind die vorgenannten Pauschalbeträge jedoch nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten eines Verteidigers, wodurch auch ein Freispruch eine finanzielle Belastung mit sich bringt. 

Da die übrigen Kosten eines Strafverfahrens mit dem Rechtsanwalt selbst vereinbart werden, ist es äußert empfehlenswert, diese vorab oder spätestens im Zuge des ersten Gesprächs zu vereinbaren. 

Während der ersten Besprechung wird dann auch die Verrechnungsart festgelegt. Es gibt 3 verschiedene Arten der Verrechnung: 

  • Pauschalhonorar (vereinbarter Honorarbetrag für sämtliche Leistungen)
  • Zeithonorar (zeitliche Abrechnung zu einem vereinbarten Stundensatz)
  • Tarifabrechnung (Verrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz)

RA Dr. Lukas Hock bietet ein kostenloses Erstgespräch an. Im Zuge des ersten Beratungsgespräches werden sodann die fortlaufenden Kosten sowie auch die Verrechnungsart zwischen dem Anwalt und dem Mandanten vereinbart.  

Gerne rechnen wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

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