Steuerrecht Salzburg und Umgebung

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Womit beschäftigt sich das Steuerrecht in Österreich?

Das österreichische Steuerrecht beschäftigt sich, wie der Name schon sagt, mit der Vielzahl an Steuern, die in Österreich anfallen. Dabei besitzt Österreich ein Vielsteuersystem. Festzuhalten ist, dass diese verschiedenen Steuern auf gesetzlichen Vorschriften basieren und diese mit der Zeit auch immer wieder geändert und angepasst werden. Hierbei ist auch die einkommensbasierte Kategorisierung durch Steuerklassen von Bedeutung.

Was sind Steuern?

Den Begriff „Steuern“ gibt es schon seit tausenden Jahren und beschreibt staatliche Abgaben, welche bei Transaktionen anfallen. Bereits bei den alten Ägyptern gab es Abgaben in Form von Erntesteuer oder dem Nilzoll. Auch in Europa gab es in der Vergangenheit schon Steuern: im Heiligen Römischen Reich war es der gemeine Pfennig oder in England (17. bis 19. Jahrhundert) die Fenster- und Papiersteuer. 

Warum braucht man Steuern?

Das Geld, welches dem Staat aus Steuern zur Verfügung steht, hat schon seit tausenden Jahren den gleichen Nutzen. Die Idee dahinter ist die staatliche Förderung sowie Regulierung der Gesellschaft. So soll durch öffentliche Abgaben einerseits der Straßenbau oder die Bildung gefördert werden und andererseits der Konsum bestimmter Produkte begrenzt oder reguliert werden. Zu den gängigsten Konsumprodukten gehören beispielsweise Tabak oder Alkohol. 

Folglich sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, welche von steuerpflichtigen Menschen durch den Staat eingenommen werden und sodann zum Wohle der Gesellschaft zum Einsatz kommen.

Was für Steuern gibt es in Österreich?

Gemäß dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen gibt es folgende Steuern, welche als besonders wichtig gelten:

  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer, bzw. Mehrwertsteuer
  • Immobilienertragsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Körperschaftsteuer

Und weiters gibt es nachstehende Abgaben, welche etwas weniger essentiell sind:

  • Alkoholsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer und Tabaksteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer und Flugabgaben
  • Digitalsteuer
  • Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Mineralölsteuer und Kohleabgaben
  • Grunderwerbsteuer und Grundsteuer
  • Kommunalsteuer
  • Normverbrauchsabgabe
  • Versicherungssteuer

Einkommenssteuer

Die Einkommensteuer ist grundsätzlich die bekannteste Steuerform in Österreich, sie betrifft sämtliche Staatsbürger und fällt bei Einkünften an. Dabei zählt jedoch nicht nur das Gehalt, denn auch bei Personen im Ruhestand fällt bei den diesbezüglichen Bezügen die Einkommenssteuer an. Grundsätzlich kommt die Einkommensteuer immer dann zum Einsatz, wenn Einkünfte generiert werden. Dementsprechend werden aber bei Schülern, Arbeitssuchenden oder Studierenden keine Einkommensteuer abgezogen, da diese meist über keine eigenen Einkünfte verfügen. Wird neben der Schule, Uni etc. gejobbt, so fällt die Einkommensteuer erst ab einem Einkommen von über 11.000 EUR im Jahr an. 

Der einkommenssteuerpflichtige Betrag ergibt sich aus der Summe der verschiedenen Einkünfte einer Person. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden jedoch berücksichtigt und beim Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

Dieser beinhaltet Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • selbstständiger Arbeit
  • Gewerbebetrieb
  • nichtselbstständiger Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Veräußerungen 

Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer Einkommenshöhe von 11.000 EUR ist noch keine Einkommenssteuer zu entrichten.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer bildet eine spezielle Form der Einkommenssteuer. So bezieht sich die Lohnsteuer auf unselbstständige Arbeit. Hierbei ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Steuer für die Löhne seiner Mitarbeiter einzubehalten und diese direkt an das Finanzamt abzuführen. An die Mitarbeiter wird sodann das Gehalt (abzüglich der Abgaben) ausgezahlt. Dadurch wird den Mitarbeitern eine Arbeit erspart, da dieses einen bereits versteuerten Betrag bekommen und keine Einkommensteuer berechnen oder abführen müssen. 

Umsatzsteuer, bzw. Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) wird bei Waren und Leistungen, welche an Kunden erbracht werden, fällig. In Österreich spricht man hierbei auch von der „Mehrwertsteuer“. Die Umsatzsteuer ist eine Bundessteuer, somit hat der Bund hierbei die Steuerhoheit. 

Diese Form der Steuer muss seitens der Unternehmen an das Finanzamt abgeführt werden. Dementsprechend wird die Umsatzsteuer auf den Preis der Ware oder Leistung aufgeschlagen und vom Kunden bezahlt. 

Je nachdem um welche Ware oder Leistung es sich handelt, gibt es verschiedene Steuersätze:

Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 20%. Die Ausnahme sind Umsätze, bei denen ein ermäßigter Steuersatz von 10% oder 13% angewendet wird. Diese sind im § 10 Umsatzsteuergesetz festgehalten.

Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% unterliegen:

  • Lebensmitteln 
  • Medikamenten
  • Bücher
  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Vermietung zu Wohnzwecken
  • Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (sowie die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen etc.)

Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 13% unterliegen:

  • Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz etc.
  • Umsatz aus Tätigkeit als Künstler
  • Film- oder Zirkusvorführungen
  • Eintritt bei Sportveranstaltungen

Was ist der Unterschied zwischen indirekten und direkten Steuern, bzw. Steuerbegünstigungen?

Der Unterschied zwischen indirekten und direkten Steuern liegt in der Position des Steuerträgers und des Steuerschuldners. Der Steuerträger ist derjenige der die Steuer zahlt, während der Steuerschuldner derjenige ist, der die Steuer schuldet. Bei den direkten Steuern sind Steuerschuldner und -träger dieselbe Person. Dementsprechend werden diese direkt beim Steuerpflichtigen erhoben und auch von diesem bezahlt. Aufgrund dessen wird diesbezüglich auch der Begriff Quellensteuer verwendet.

Im Gegensatz dazu sind bei indirekten Steuern der Steuerträger und der Steuerschuldner nicht die gleiche Person. Der Steuerträger kann beispielsweise der Endverbraucher sein und der Steuerschuldner bleibt weiterhin das Unternehmen. Somit wird die Steuer einfach auf eine andere Person übergewälzt. 

Beispiel:

Die Umsatzsteuer. Ein Unternehmen schuldet dem Finanzamt die Umsatzsteuer, diese zahlt das Unternehmen zwar aus den eigenen Anlagen, jedoch legt das Unternehmen auf seine Nettopreise 20%, 13% oder 10 % drauf. Die USt wird somit als indirekte Steuer abgeführt.

Ein Beispiel für eine direkte Steuer ist die Kommunalsteuer. Dienstgeber und Selbstständige müssen diese direkt an ihre Gemeinde zahlen. Sie beträgt 3%. Ebenso ist die Lohnsteuer eine direkte Steuer, welche vom Gehalt abgezogen wird. Je nach Steuerklasse fällt diese jedoch unterschiedlich aus.

Das gleiche Prinzip wird auch bei den Steuerbegünstigungen angewendet. So gibt es direkte Steuerbegünstigungen, welche direkt an den Steuerbegünstigen ausgezahlt werden und indirekte Steuerbegünstigungen, welche in Form einer Steuerherabsetzung der Person zu Gute kommen. 

Was gehört alles zum Steuerrecht?

Zum Steuerrecht gehört die Summe aller Vorschriften zur öffentlichen Finanzwirtschaft. Zudem zählen auch das Finanzausgleichsrecht, Finanzverfassungsrecht, Haushaltsrecht zum Steuerrecht, welche Vorschriften über Kassenwesen, Vermögens- und Schuldengebarung beinhalten. 

Da sich das Steuerecht mit dem Thema Abgaben beschäftigt und somit jeden Staatsbürger betrifft bestehen auch enge Beziehungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht.

Zusammengefasst ist das Steuerrecht in Österreich nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk, sondern in einer Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen, welche sich aus dem Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht ergeben.

Beispielsweise sind folgende Gesetze und Bestimmungen Teil des Steuerrechts:

  • Einkommensteuer 
  • Umsatzsteuer
  • Kommunalsteuer 
  • Grunderwerbsteuer 
  • Investitionszuwachsprämie
  • Körperschaftsteuer 
  • Neugründungsförderungsgesetz
  • Bundesabgabenordnung
  • Umgründungssteuer
  • Versicherungssteuer 
  • Motorbezogene Versicherungssteuer
  • Feuerschutzsteuer
  • Lohnsteuer 
  • Werbeabgabe
  • Gebührengesetz 
  • Bewertungsgesetz 
  • Grundsteuer 
  • Finanzstrafgesetz 
  • Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz
  • Normverbrauchsabgabe
  • Vereinsbesteuerung 
  • Stiftungseingangssteuergesetz
  • Tabaksteuer 

Welche Steuern zahlt ein Angestellter? 

Folgende Steuern kommen bei einem Angestellten oder Pensionisten zum Einsatz:

  • Lohnsteuer

Dazu kommen beim Angestellten noch Sozialversicherungsabgaben, welche aber keine Steuern sind, vom Arbeitgeber abzugeben sind und separat von der Lohnsteuer zu sehen sind.

Welche Steuern zahlt ein Unternehmen? 

Die wichtigsten Steuern, welche bei Unternehmen – je nach Gesellschaftsform – zu tragen kommen sind:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Kapitalertragssteuer

Es gibt auch eine Kleinunternehmerregelung, welche sich auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 35.000,00 Euro bezieht. Hierbei wird freiwillig auf die Abfuhr von Umsatzsteuer verzichtet. Der Unternehmer muss somit keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und darf dem Kunden dann aber auch keine Umsatzsteuer verrechnen. Dadurch kann er seine Waren oder Leistungen auch günstiger verkaufen, jedoch besteht hier kein Anspruch auf den Vorsteuerabzug. Hierbei ist aber Vorsicht geboten: die Jahresumsatzgrenze darf in 5 Jahren nur einmal geringfügig überschritten werden, sonst droht eine Umsatzsteuerrückzahlung.

Was ist ein Steuerausgleich? 

Der Steuerausgleich wird auch Arbeitnehmerveranlagung oder Jahresausgleich genannt. Hierbei wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet und im Zuge dessen nachgeprüft, ob möglicherweise zu viel Steuer bezahlt wurde. Beispielsweise kann zu viel Lohnsteuer bezahlt werden, wenn das Einkommen wegen einem Jobwechsel schwankt. Kommt dabei ein Überschuss an Steuerzahlung zustande, so wird dieser in Form einer Gutschrift auf das eigene Konto gutgebucht.

Eine Arbeitnehmerveranlagung ist jedoch für Arbeitnehmer keine Pflicht, sondern mehr eine Möglichkeit. Aufgrund dessen spricht man auch von einer Antragsveranlagung. Die Einbringung des Steuerausgleichs ist jedoch mit fünf Jahren befristet und kann ab März des Folgejahres beim Finanzamt oder bei FinanzOnline eingebracht werden.

Im Gegenteil dazu gibt es auch eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung), welche für Selbstständige zwingend ist. Da Selbstständige nicht in einem Dienstverhältnis stehen, müssen diese Ihre Einkommenssteuer mittels einer Einkommenssteuererklärung selbst versteuern. Im Zuge der Einkommenssteuererklärung werden die zu zahlende Einkommenssteuer unter Anrechnung von absetzbaren Ausgaben berechnet. Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt direkt oder bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen.

Welche Steuerklassen gibt es? 

In Österreich wird die abzugebende Einkommenssteuer in Klassen berechnet. Der Grenzsteuersatz gibt hierbei vor, mit welchem Prozentsatz bei der jeweiligen Tarifstufe zu rechnen ist. 

Folgende Einkommen/Lohnsteuer Steuerklassen gibt es:

11.000 und darunter 0 %
über 11.000 bis 18.000 20%
über 18.000 bis 31.000 32,5%
über 31.000 bis 60.000 42%
über 60.000 bis 90.000 48%
über 90.000 bis 1.000.000 50%
über 1.000.000 55%

Durch eine Steuerreform wurde ab September 2020 wurde der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Im Jahr 2022 wurden weitere Maßnahmen zur Steuersenkung getroffen, sodass bis 2024 Steuersätze von 35 auf 30 Prozent und 42 auf 40 Prozent reduziert werden sollen.

Beispiel: 

Bei einem monatlichen Einkommen von 40.000 Euro wird die Tarifsteuer 2022 wie folgt ermittelt:

11.000,00 Euro 0 % 0,00 Euro
7.000,00 Euro 20% 1.750,00 Euro
13.000,00 Euro 32,5% 4.225,00 Euro
9.000,00 Euro 42% 3.780,00 Euro
Insgesamte Einkommenssteuer/Lohnsteuer 9.755,00 Euro

Was sind typische Problemstellungen von Mandanten im Steuerrecht?

Zwar können sämtliche Problemstellungen nicht über einen Kamm geschoren werden, jedoch geht es im Bereich des Steuerrechts meist immer um dasselbe Thema: Steuern sparen! Die wenigsten Menschen freuen sich, wenn am Ende des Monats Steuern von ihrem Bruttogehalt abgezogen werden. Genauso wenig freuen sich Unternehmen über die diesbezüglichen Abzüge. 

Umso erfreulicher ist es, wenn es legale Wege gibt, Steuern zu sparen. Folglich befassen sich auch so gut wie alle steuerrechtlichen Problemstellungen mit dem Thema „Steuer sparen“.

Mit welchen Kosten kann man bei einer steuerlichen Beratung rechnen?

Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, die Kosten des ersten Beratungsgesprächs vorab bei der Terminvereinbarung nachzufragen. Bei der Verrechnungsart gibt es hierbei drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Pauschalhonorar (vereinbarter Honorarbetrag für sämtliche Leistungen)
  • Zeithonorar (zeitliche Abrechnung zu einem vereinbarten Stundensatz)
  • Tarifabrechnung (Verrechnung laut Rechtsanwaltstarifgesetz)

RA Dr. Lukas Hock bietet ein kostenloses Erstgespräch an. Im Zuge des ersten Beratungsgespräches werden sodann die fortlaufenden Kosten sowie auch die Verrechnungsart zwischen dem Anwalt und dem Mandanten vereinbart.  

Gerne rechnen wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

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