Zivilrecht Salzburg und Umgebung

Ihr Rechtsanwalt für Zivilrecht.

Womit beschäftigt sich das Zivilrecht in Österreich?

In Österreich versteht man unter dem Zivilrecht sämtliche Regelungen betreffend die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen, aber auch juristischen Personen. Das Zivilrecht wird hierbei auch als Privatrecht oder Bürgerliches Recht bezeichnet. 

Die Basis des Zivilrechts bietet das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches 1811 erstmals erlassen wurde und seither mehrmals novelliert wurde. Dieses beinhaltet beispielsweise Regelungen zu folgenden Rechtsbereichen:

  • Eigentums- und Besitzrecht
  • Vertragsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht

In Ergänzung zum ABGB gibt es noch eine Vielzahl an Gesetzen, welche die vorgenannten Rechtsbereiche detaillierter regeln. 

Das Zivilrecht zeichnet sich dadurch aus, dass dessen Rechtssubjekte – im Gegensatz zum öffentlichen Recht – rechtlich immer gleichgestellt sind und somit keine Über- und Unterordnung der Rechtssubjekte besteht. Zudem gilt im Zivilrecht der Grundsatz der Privatautonomie. Dies ist die Freiheit jeder einzelnen natürlichen oder juristischen Person, selbst zu entscheiden, mit wem man Rechtsbeziehungen eingeht. 

Was versteht man in Österreich unter dem ABGB?

Unter dem ABGB versteht man das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Dies ist die Grundlage des Zivilrechts und beinhaltet Regelungen zu den Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, in den Bereichen des Eigentums- und Besitzrechts, Personenrechts, Familienrechts, Erbrechts und Vertrags- und Schadenersatzrechts.

Das ABGB trat im Jahr 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft. Im Laufe der Zeit wurde dieses aber aufgrund der modernen Entwicklungen mehrmals novelliert und verbessert. Heute gilt es einerseits als das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises und andererseits als die wichtigste noch geltende Kodifikation des österreichischen Zivilrechts.

Die Bezeichnung „allgemein“ resultiert aus dem einheitlichen und verbindlichen Geltungsbereich des ABGB. Hingegen spielt der Begriff „Bürgerliches Recht“ auf den § 1 ABGB an, welcher normierte dass das ABGB die „Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich“ handhabt.

Was ist das Zivilverfahrensrecht?

Das Zivilverfahrensrecht enthält sämtliche Regelungen zum gerichtlichen Ablauf zivilrechtlichen Verfahren. Da das Zivilrecht sehr breit gefächert ist, gibt es je nach Rechtsbereich auch unterschiedliche Verfahrensabläufe und -erfordernisse, welche gesetzlich festgehalten sind. 

Die wichtigsten Gesetzestexte sind hierbei die Zivilprozessordnung (ZPO), das Außerstreitgesetz (AußStrG), die Exekutionsordnung (EO) oder die Insolvenzordnung (IO). Je nachdem in welchen Rechtsbereich ein Fall fällt, werden vorgenannte Regelungen herangezogen. 

Grundsätzlich ist das Prinzip in einem Zivilprozess jedoch immer dasselbe: zumindest eine juristische oder natürliche Person sucht Rechtschutz gegenüber einem anderen Rechtssubjekt. Unter Verweis auf die Gleichstellung und Privatautonomie sind Kläger und Beklagter in zivilrechtlichen Verfahren immer natürliche oder juristische Personen. Die Parteien können dementsprechend frei über Klageerhebung, Beweisführung und Beendigung des Prozesses durch Einigung entscheiden.

Die Grundlagen eines Zivilverfahrens sind:

  • Mündlichkeit der Verhandlung
  • Ausnahmen von der Mündlichkeit müssen gesetzlich vorgesehen sein
  • Öffentlichkeit der Verhandlung
  • Öffentlicher Zugang von Zivilprozessverhandlungen (in der Regel, abgesehen von zB familienrechtlichen Prozessen).
  • Beiderseitiges rechtliches Gehör
  • Möglichkeit der Äußerung jeder Partei im Verfahren (während des gesamten Verfahrens und zu jeder Zeit – auch wenn die Möglichkeit einmal oder mehrmals nicht wahrgenommen wurde)
  • Dispositionsgrundsatz
  • Beendigung des Verfahrens durch einen Vergleich oder Vereinbarung des Ruhens (jederzeit zwischen Klage und Urteilsverkündung)
  • Kooperationsgrundsatz
  • Beweismaterial wird durch die Streitparteien geliefert 
  • Zuständigkeit des Gerichts für fristgerechte Abwicklung des Verfahrens

Die vorgenannten Grundlagen basieren einerseits auf der österreichischen Verfassung und andererseits auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). 

Was gehört alles zum Zivilrecht?

Zum Zivilrecht gehören die Rechtsbereiche Personen- und Familienrecht, Sachen-, Schuld- und Erbrecht.

Was ist die Anwaltspflicht im Zivilrecht? 

Unter der Anwaltspflicht versteht die zwingende rechtliche Vertretung  einer Prozesspartei in einem Verfahren vor einem Zivilgericht durch einen Rechtsanwalt.

Absolute Anwaltspflicht

Eine absolute Anwaltspflicht kommt in Bezirksgerichtsverfahren zu tragen, wenn der Streitwert mehr als 5.000,00 Euro entspricht und keine Eigenzuständigkeit des Gerichts besteht. Liegt eine absolute Anwaltspflicht vor, so können die Prozessparteien ohne Rechtsanwalt keine wirksamen Prozesshandlungen setzen.

Relative Anwaltspflicht

Die relative Anwaltspflicht kommt bei Verfahren zum Einsatz, welche in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen und einen Streitwert von mehr 5.000,00 Euro haben, sofern am Gerichtsort wenigstens zwei Rechtsanwälte den Sitz haben. Hierbei müssen die Parteien nicht unbedingt anwaltlich vertreten seien, jedoch wenn sie sich vertreten lassen, muss es durch einen Rechtsanwalt sein.

Besteht weder eine absolute noch eine relative Anwaltspflicht, so können sich die Parteien selbst – ohne Rechtsvertretung – vor Gericht vertreten. Zudem besteht hierbei auch die Möglichkeit, sich auf Basis einer Bevollmächtigung durch eine andere Person vertreten zu lassen. 

Verfahrenshilfe

Eine Verfahrenshilfe ist eine rechtliche Vertretung für Personen die sich eine solche wirtschaftlich nicht leisten können. Durch einen Antrag bei Gericht kann im Zivilverfahren eine Verfahrenshilfe zur Gänze oder teilweise bewilligt werden. Seitens der Rechtsanwaltskammer wird sodann ein Rechtsanwalt zur unentgeltlichen Rechtsvertretung zur Verfügung gestellt. Um Anspruch auf eine Verfahrenshilfe zu haben muss jedoch nachgewiesen werden, dass es der Person nicht möglich ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu tragen.

Im Bereich des Zivilrechts ist zusätzlich zu beachten, dass eine Verfahrenshilfe nur in Betracht kommt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos ist. Zudem kann in Zivilrechtssachen die Verfahrenshilfe auch widerrufen werden. Innerhalb von drei Jahren ab rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens können einer Person bei verbesserter wirtschaftlicher Lage auch Nachzahlungen bezüglich der Rechtsvertretung vorgeschrieben werden.

Wie läuft eine Ehescheidung ab? 

Grundsätzlich kann eine Ehe einvernehmlich oder strittig geschieden werden. Bei einer strittigen Ehescheidung wird dies im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens durchgeführt, hierbei gibt es drei Varianten:

  • Streitige Scheidung aus Verschulden
  • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
  • Streitige Scheidung aus anderen Gründen

Die zuständige Stelle bei einer Ehescheidung ist jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Eheleute fällt.

Das Scheidungsverfahren beginnt durch die Einbringung der Klage beim zuständigen Gericht. Dies kann einerseits mündlich am Amtstag des zuständigen Gerichts zu Protokoll gegeben werden oder andererseits kann es auch schriftlich ans Gericht geschickt werden. Hierbei müssen die Scheidungsgründe sowie die entsprechenden Beweismittel vorgelegt werden. Infolge der Einbringung der Scheidung bei Gericht wird sodann ein Verhandlungstermin durch das Gericht anberaumt. Grundsätzlich wird im Zuge der ersten Verhandlung immer versucht eine Versöhnung in die Wege zu leiten und auf dementsprechende Beratungsangebote hingewiesen. Sind beide Parteien kooperationsbereit, so besteht die Möglichkeit einen Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung zu stellen. Wird diese in Anspruch genommen, so wird das strittige Scheidungsverfahren bis auf weiteres unterbrochen. Bleiben jegliche Alternativen erfolglos, so wird das streitige Verfahren fortgeführt.

Das streitige Scheidungsverfahren wird mit einem Scheidungsurteil beendet. Ist eine der Parteien mit dem Urteil unzufrieden, so kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung eine Berufung eingebracht werden. Wird die Berufungsfrist von 4 Wochen nicht in Anspruch genommen, so wird das Urteil rechtskräftig. 

Die Bestätigung des rechtskräftigen Scheidungsurteils kann durch einen Rechtskraftvermerk (Rechtskraftstempel) bei Gericht beantragt werden. Die Scheidung ist zwar auch ohne Vermerk rechtmäßig durchgeführt, jedoch ist bei einer neuen Eheschließung das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft bei der zuständigen Behörde  vorzulegen.

Bei streitigen Scheidungsverfahren wird aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft nur über die Scheidung entschieden. Allfällig folgende Aufteilungsansprüche, Unterhaltsansprüche, Regelungen der Obsorge etc. müssen sodann, sofern keine Einigung möglich ist, in weiteren gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können nur innerhalb eines Jahres nach rechtskräftiger Scheidung geltend gemacht werden.

Nachstehende Unterlagen sind bei einem Scheidungsverfahren erforderlich:

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Ehegatten
  • Bestätigung der Meldung
  • Geburtsurkunden der Kinder 
  • Urkunden bezüglich des Vermögens

Wie viel kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Klage hängen von vielen Faktoren haben und müssen mit dem Rechtsanwalt vor Einbringung der Klage geklärt werden. RA Dr. Lukas Hock bietet hierzu ein kostenloses Erstberatungsgespräch an.

Die Kosten der rechtlichen Vertretung müssen anfänglich von den jeweiligen Parteien getragen werden. Kommt es zu einem Urteil, so muss die unterliegende Partei für die Kosten des Verfahrens sowie der rechtlichen Vertretung der Gegenseite aufkommen. Kommt es zu einem teilweisen Obsiegen eine Partei, werden die Kosten anteilig aufgeteilt.

Was passiert bei äußerst schwierigen Scheidungsverfahren, in welchem etwa Kinder involviert sind?

Bei Scheidungsverfahren, welche hochstrittig und für die betroffenen Kinder besonders belastend sind,  kann das Gericht einen extra Kinderbeistand bestellen. Dieser dient vor allem als Ansprechperson und Bezugsperson der Kinder während des Verfahrens. Neben der Stellung als Bezugsperson soll sich die Kindesbeistand ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen kümmern. Dabei trifft diesen eine umfassende Verschwiegenheitspflicht, welche noch mehr Vertrauen schaffen soll. Die hierbei anfallenden Kosten sind jeweils von den Parteien (den Eltern) zu tragen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? 

Meist sind Paare vor der Ehe so verliebt, dass eine allfällige Trennung oder Probleme nicht thematisiert werden. Dennoch liegt die Scheidungsrate in Österreich im Jahr 2021 bei 36,7%. Dementsprechend ist es äußerst empfehlenswert bereits im Zuge der Verliebtheit einen Plan zu schaffen, wie eine unerwünschte und unangenehme Scheidung vermieden werden kann. Hierbei bietet der Ehevertrag die Möglichkeit diverse Aspekte vorab fair zu vereinbaren.

Im Zuge des Ehevertrages können ausschließlich finanzielle Aspekte geregelt werden. Der Abschluss eines Ehevertrages ist vor allem dann sinnvoll, wenn zumindest einer der Eheleute bereits eine größeres Vermögen besitzt. Hierbei wird der Wert des Vermögens bestimmt, welches in die Ehe mitgebracht wird, sowie Regelungen festgehalten, ob dieser Vermögenswert im Eigentum der Person bleibt, welche es in die Ehe gebracht hat.

Wie sind (gleichgeschlechtliche) Partnerschaften im Vergleich zur Ehe gestellt? 

2010 trat das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft in Kraft. Dieses gab gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals eine ähnliche Rechtsposition wie Eheleuten. Insbesondere im Bereich der Vermögensaufteilung im Falle einer Partnerschaftsauflösung hat das Eingetragene Partnerschafts Gesetz vergleichbare Rechtsstellungen gebracht. Im Jahr 2018 kam jedoch eine der revolutionärsten Entscheidungen Österreichs zustande, denn mit Ende 2018 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof die unterschiedlichen Regelungen zwischen verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass gleichgeschlechtliche Paare nun auch heiraten dürfen.

Wie finde ich eine seriöse Rechtsberatung im Zivilrecht?

Bei einer guten zivilrechtlichen Beratung kommt es neben Expertise und Qualität, in der Regel auf die Sympathie, Erreichbarkeit und Transparenz an. Jeder Streitfall bedarf einer genauen Prüfung und detaillierten Ausarbeitung. Achten Sie demnach bei der Wahl des Rechtsanwaltes auf dessen Einfühlsamkeit, Genauigkeit und Ehrlichkeit. Haben Sie bereits bei dem Erstgespräch ein gutes Gefühl, da der Rechtsvertreter auf Ihre Fragen eingeht, jedes Detail verständlich erklärt und sehr transparent mit den Fakten, Kosten und Aussichtschancen umgeht, dann sind Sie bereits auf dem richtigen Weg. 

Was sind typische Problemstellungen von Mandanten im Zivilrecht?

Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl an Rechtsbereichen, sodass eine typische Problemstellung im Privatrechtsbereich keineswegs definierbar ist. Folgende Aspekte des Zivilrechts sind jedoch in aller Regel am gängigsten:

  • Verträge aller Art;
  • Garantie und Gewährleistung;
  • Rückabwicklung/Anfechtung von Rechtsgeschäften;
  • Zahlungsverzug;
  • Eigentum und Besitz;
  • Pacht und Miete;
  • Unternehmensgründungen;
  • Erben/Vererben;
  • Heirat/Scheidung;
  • Schadenersatz.

Mit welchen Kosten kann man bei einer Rechtsberatung für Zivilrecht rechnen?

Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, die Kosten des ersten Beratungsgesprächs vorab bei der Terminvereinbarung nachzufragen. Bei der Verrechnungsart gibt es hierbei drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Pauschalhonorar (vereinbarter Honorarbetrag für sämtliche Leistungen)
  • Zeithonorar (zeitliche Abrechnung zu einem vereinbarten Stundensatz)
  • Tarifabrechnung (Verrechnung laut Rechtsanwaltstarifgesetz)

RA Dr. Lukas Hock bietet ein kostenloses Erstgespräch an. Im Zuge des ersten Beratungsgespräches werden sodann die fortlaufenden Kosten sowie auch die Verrechnungsart zwischen dem Anwalt und dem Mandanten vereinbart.  

Gerne rechnen wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

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